Ihre Angaben bei LeadReport
LeadReport informiert Personalvermittler und Gewerbeimmobilienmakler über Firmen, zu denen ein Insolvenzverfahren oder eine Sicherungsmaßnahme amtlich bekannt gemacht wurde. Dazu zeigen wir berufliche Angaben von Beschäftigten dieser Firmen, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Verantwortlich ist Hannes Huber, LeadReport, Augsburg (Impressum). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse am Betrieb dieses Informationsdienstes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Welche Angaben
Funktion und Berufsbezeichnung, Zugehörigkeit zur Firma und deren Dauer, frühere berufliche Stationen, Berufserfahrung, Ausbildung und Kenntnisse, Arbeitsort und der Link zu Ihrem öffentlichen beruflichen Profil. Daraus leiten wir ab: Fachbereich und Positionsebene, ob Ihre Firmenzugehörigkeit bestätigt ist, das Stellenniveau (eine Gehaltsspanne für die Rollenkategorie, nicht für Sie), passende offene Stellen und eine Reihenfolge „Empfohlen“ für unsere Kunden, in die eine Einschätzung Ihrer beruflichen Stationen, Erfahrung und Positionsebene eingeht (ein Punktwert, der nicht angezeigt wird). Namen zeigen wir nicht. Über den Link zum Profil sind Sie aber bestimmbar. Angaben zu Personen in Ausbildung übernehmen wir nicht.
Woher
Aus amtlichen Insolvenzbekanntmachungen, Handels- und Unternehmensregistern, Websites der Firmen und beruflichen Profilen, die ohne Anmeldung öffentlich abrufbar sind.
Wer sie sieht
Nur registrierte Unternehmenskunden, die sich vertraglich zu einer zweckgebundenen Nutzung verpflichtet haben. Die Angaben sind nicht öffentlich und nicht in Suchmaschinen.
Wie lange
Im Portal und in unseren internen Systemen höchstens 6 Monate nach dem Tag des Reports. Danach löschen wir sie.
Ihre Rechte
Sie können jederzeit ohne Begründung widersprechen. Dann entfernen wir Ihre Angaben aus dem Portal und aus künftigen Reports, nehmen sie nicht wieder auf und informieren Kunden, die sie erhalten haben. Unrichtige Angaben korrigieren wir. Sie haben außerdem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung und können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Alle Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 5 und 6.